Wer 555.652 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat spart 19.471…
Wer 555.652 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat spart 19.471 Euro Steuern durch das Ehegattensplitting. Ein Steuergeschenk für das es keine Rechtfertigung gibt.
Ehegattensplitting reformieren – faire Besteuerung möglich.
»46 Prozent der Splittingvorteile landen bei den reichsten zehn Prozent.« 25 Prozent bei den obersten 5 Prozent.
Verbesserungsvorschlag der Wissenschaftler des Netzwerks Steuergerechtigkeit: "Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag". Damit wird maximal 5.557 Euro im Jahr gespart und dadurch hat der Staat 14 Milliarden Euro Mehreinnahmen mit denen er gezielt Kinder fördern und so gezielter Familien entlasten kann. Vorschlag des Netzwerks ist das Kindergeld zu erhöhen. Damit stünden Gutverdiener (50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, Bruttojahreseinkommen deutlich höher) besser da und erst ab 100.000 Euro zu versteuerndes Einkommen geringfügig nachteilig.
Vorgeschlagen wurde ein sanfter Übergang, indem der maximale Splittingbetrag auf 30.000 Euro gedeckelt wird und in den Folgejahren schrittweise gesenkt wird auf das Niveau des Grundfreibetrags.
https://archive.ph/20260629081444/https://www.zeit.de/geld/2026-06/ehegattensplitting-abschaffung-familie-berechnung-belastung#Politik#Ideen