Spitzensteuersatz erreicht eine Familie mit 2 Kindern erst ab einem…

Spitzensteuersatz erreicht eine Familie mit 2 Kindern erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 170.000 Euro und gilt dann auch nur für die Euros darüber; entgegen anderslautender Behauptungen, die absichtlich zu versteuerndes Einkommen (ab 69.879 Euro Spitzensteuersatz) mit dem Bruttojahreseinkommen gleichsetzen. "All die Lügen geben mir den Rest." – Ton Steine Scherben Ständig werden mir Desinformationsartikel bei Facebook angezeigt. Da wird behauptet ganz viele wären vom Spitzensteuersatz betroffen weil der bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro gilt. Dazu wird eine Grafik gezeigt die das Bruttojahreseinkommen vieler Menschen zeigt. Alles falsch. Nur 6 Prozent erreichen den Spitzensteuersatz. Eine Familie mit 2 Kindern fällt erst ab einem Bruttjahreseinkommen von 170.000 bis 180.000 Euro in den Spitzensteuersatz. Der Spitzensteuersatz gilt dann nur für jeden Euro darüber. Der individuelle Steuersatz sagt etwas über Steuergerechtigkeit aus. Unter Anderem weißt das Forschungsnetzwerk Steuergerechtigkeit immer wieder auf Fehler im System hin:
  • Wer 555.652 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen hat spart 19.471 Euro Steuern durch das Ehegattensplitting. Ein Steuergeschenk für das es keine Rechtfertigung gibt.
  • Deutschland leistet sich keine Vermögenssteuer. Obwohl das Vermögen von Milliardären jährlich um 6 bis 20 Prozent steigt. 2 bis 3 Prozent Vermögenssteuer wären angebracht und fordern sogar einige Multimillionäre.
  • Erbt man 3 Wohnungen zahlt man Erbschaftssteuer, 300 Wohnungen sind erbschaftssteuerfrei.
  • Ab einem Erbe von 26 Mio. Euro kann man sich von der Erbschaftssteuer befreien lassen.
  • Unternehmen können Immobilien ab 15 Mio. Euro kaufen ohne Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen.

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